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  • 14.01.2014 · Fachbeitrag · KStG und Steuerbilanz

    Behandlung des Erwerbs eigener Anteile

    | Nach Auffassung des BMF richtet sich die steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile auf der Ebene der Gesellschaft nunmehr nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des HGB. Danach sind auch in der Steuerbilanz der Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile statt als Anschaffungs- oder Veräußerungsvorgang wie eine Kapitalherabsetzung oder Kapitalerhöhung zu behandeln. Diese Sichtweise basiert auf den neuen § 272 Abs. 1a und 1b HGB durch das BilMoG, wonach der handelsbilanzielle Ausweis eigener Anteile rechtsformunabhängig so erfolgt, dass eine Aktivierung der eigenen Anteile keine gleichzeitige Bildung einer entsprechenden Rücklage zur Folge hat. Das gilt für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre und darf wahlweise auch bereits auf Jahresabschlüsse für nach 2008 beginnende Geschäftsjahre angewendet werden. |