· Fachbeitrag · Rechnungslegung
Erhöhte Schwellenwerte durch BilRUG: Konsequenzen für den Jahresabschluss 2014
| Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) plant der Gesetzgeber eine deutliche Erhöhung der monetären Schwellenwerte in § 267 HGB . Diese Erhöhung darf bereits für den Jahresabschluss 2014 genutzt werden. Wenn keine Anwendung für das Geschäftsjahr 2014 erfolgt, dann muss die Anwendung spätestens für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr erfolgen. |
Es wird geschätzt, dass rund 7.000 bisher mittelgroße Kapitalgesellschaften künftig als klein einzustufen sind und damit Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung nutzen können. Das auf der EU-Richtlinie (2013/34/EU) basierende Gesetz ist bis spätestens zum 20.7.15 in deutsches Recht umzusetzen. Darf oder soll eine Gesellschaft solange warten?
1. Anwendungszeitpunkt
Nach dem Referentenentwurf des BilRUG sollten die erhöhten Schwellenwerte (nach § 267 HGB) grundsätzlich erstmals bereits auf Abschlüsse für das nach dem 31.12.2013 beginnende Geschäftsjahr (bei einem kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr also das Geschäftsjahr 2014) anzuwenden sein. Im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wurde insoweit ein Wahlrecht für die vorgezogene Anwendung eingeräumt.
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