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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 1 a EStG

    Unbeschränkte Steuerpflicht mit Splitting auch für Schweizer

    | Dem Urteil des EuGH folgend ist § 1a Abs. 1 EStG neben Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch anwendbar, wenn Leistungsempfänger, ausgleichsberechtigte Person oder Ehe- sowie Lebenspartner Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben. Das gilt für alle offenen Fälle. Somit können in der Schweiz lebende Ehegatten die fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG und damit eine Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splitting-Tarifs beantragen. |

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 45 | ID 42448644

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