· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 1 a EStG
Unbeschränkte Steuerpflicht mit Splitting auch für Schweizer
| Dem Urteil des EuGH folgend ist § 1a Abs. 1 EStG neben Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch anwendbar, wenn Leistungsempfänger, ausgleichsberechtigte Person oder Ehe- sowie Lebenspartner Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben. Das gilt für alle offenen Fälle. Somit können in der Schweiz lebende Ehegatten die fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG und damit eine Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splitting-Tarifs beantragen. |
- BMF 16.9.13, IV C 3 - S 1325/11/10014, astw.iww.de Abruf-Nr. 133564
Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 45 | ID 42448644