· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 1 GrEStG
Aus- und Wiedereintritt in eine Personengesellschaft
| Ein Grunderwerbsteuer auslösender Wechsel im Gesellschafterbestand ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil ein ausgeschiedener Gesellschafter innerhalb von fünf Jahren erneut eine Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft erwirbt und 95 % der Anteile innerhalb von fünf Jahren auf neue Gesellschafter nach § 1 Abs. 2a GrEStG übergehen. Der Ausscheidende verliert seine Stellung als Altgesellschafter, wenn seine Rechte auf ein neues Mitglied übergehen. Erwirbt er anschließend erneut einen Anteil, ist er auch dann neuer Gesellschafter, wenn Ausscheiden und Wiedereintritt innerhalb der Fünfjahresfrist erfolgen. Diese Folge kann nur nach § 16 Abs. 2 GrEStG durch Anteilsrückübertragung beseitigt werden. |
Fundstelle
- BFH 16.5.13, II R 3/11, astw.iww.de Abruf-Nr. 133053
Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 210 | ID 42535188