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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 1 UStG

    Wettbewerbsverbot ist bei Geschäftsveräußerung erlaubt

    | Wird anlässlich einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen ein Wettbewerbsverbot vereinbart, kann ein hierfür vereinbartes Entgelt unter die „Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung“ i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG fallen. |

     

    Nach § 1 Abs. 1a UStG muss dem Erwerber die Fortsetzung der Unternehmensfortführung mit dem übertragenen Vermögen möglich sein. Dabei kommt dem Wettbewerbs- oder Konkurrenzverbot keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zu, es sichert dem Übernehmer die Fortführung und ist Teil der Geschäftsveräußerung.

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 272 | ID 38665290

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