· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 1 UStG
Wettbewerbsverbot ist bei Geschäftsveräußerung erlaubt
| Wird anlässlich einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen ein Wettbewerbsverbot vereinbart, kann ein hierfür vereinbartes Entgelt unter die „Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung“ i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG fallen. |
Nach § 1 Abs. 1a UStG muss dem Erwerber die Fortsetzung der Unternehmensfortführung mit dem übertragenen Vermögen möglich sein. Dabei kommt dem Wettbewerbs- oder Konkurrenzverbot keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zu, es sichert dem Übernehmer die Fortführung und ist Teil der Geschäftsveräußerung.
- BFH 29.8.12, XI R 1/11, astw.iww.de Abruf-Nr. 130552
Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 272 | ID 38665290