· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 10 EStG
Erben können Kirchensteuer des Verstorbenen absetzen
| Zahlt ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheides für den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nach, kann er dies als Sonderausgaben geltend machen. Das geerbte Vermögen ist im Zeitpunkt des Todes sofort Vermögen der Erben geworden. Diese sind infolge der Zahlung auch wirtschaftlich belastet. Zudem ist die steuerliche Berücksichtigung nach dem Prinzip der individuellen Leistungsfähigkeit geboten. Die Kirchensteuer ist nicht bereits mit dem Erbfall entstanden. |
- Hessisches FG 26.9.13, 8 K 649/13, astw.iww.de Abruf-Nr. 133565
Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 140 | ID 42484009