· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 10 EStG
Schule im Drittland wird nicht gefördert
| § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG setzt beim Schulgeld voraus, dass die Schule in einem EU- oder EWR Staat liegt. Zahlungen für den Besuch einer in einem Drittland wie den USA belegenen Privatschule sind somit auch nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG unabhängig davon weiterhin nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, welcher Abschluss auch beabsichtigt ist. |
- BFH 13.6.13, X B 232/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 133235
Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 46 | ID 42448648