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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 10 EStG

    Schule im Drittland wird nicht gefördert

    | § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG setzt beim Schulgeld voraus, dass die Schule in einem EU- oder EWR Staat liegt. Zahlungen für den Besuch einer in einem Drittland wie den USA belegenen Privatschule sind somit auch nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG unabhängig davon weiterhin nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, welcher Abschluss auch beabsichtigt ist. |

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 46 | ID 42448648

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