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  • 15.07.2013 · Fachbeitrag · Steuern kompakt – § 122 AO

    Längere Klagefrist bei verzögerten Brieflaufzeiten

    | Versendet ein FA Steuerbescheide über andere Briefzustelldienste als die Deutsche Post, bestehen in solchen Weiterleitungsfällen Zweifel an der gesetzlichen Drei-Tages-Fiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO. Die einmonatige Klagefrist startet erst mit dem vom Empfänger behaupteten späteren Zugangszeitpunkt, sofern das FA keinen Zugang des Bescheids am dritten Tag nach seiner Aufgabe zur Post nachweisen kann. Das gilt besonders dann, wenn bereits ein Tag verstrichen war, ohne dass die Sendung überhaupt befördert worden wäre. Die Drei-Tages-Fiktion ist dadurch so schwer erschüttert, dass sie zur Berechnung der Klagefrist nicht mehr angewendet werden kann. |