· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ §§ 13, 15, 18 EStG
Nicht generell Liebhaberei bei Verlustbetrieben
| Eine Steuerersparnis durch Verlustausgleich reicht im Regelfall nicht für eine Liebhaberei aus. Es wäre ökonomisch unvernünftig, einen Verlustbetrieb, in den man tatsächlich laufend Kapital nachschießen muss, nur deshalb zu unterhalten, um steuerlich Verluste verrechnen zu können. Echte Verluste können sich nur in Höhe des individuellen Grenzsteuersatzes vorteilhaft beim Steuerpflichtigen auswirken, während das verlorene Geld voll vermögensmindernd wirkt. Die Steuerersparnis besitzt daher regelmäßig nur eine begrenzte Wirkung. |
Fundstelle
- BFH 18.11.13, III B 45/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 140703
Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 288 | ID 42582683