· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 15 UStG
Vorsteuer auf Maßnahmen beim Bau einer Solaranlage
| Muss bei der Installation einer Fotovoltaikanlage eine Wärmedämmung auf dem Dach angebracht werden, um Folgeschäden beim Betrieb der Anlage zu verhindern und wäre ohne den Einbau der Solaranlage keine Wärmedämmung installiert worden, so sind die Mehrkosten für die Dämmung für die Ausübung des steuerpflichtigen Betriebs der Fotovoltaikanlage entstanden. Damit ist der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang zwischen dem Aufwand und den mittels der Anlage ausgeführten steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen gegeben. |
- FG München 30.7.13, 2 K 3966/10, astw.iww.de Abruf-Nr. 133706
Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 48 | ID 42448650