· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 151 BewG
Bekanntgabe an Erbengemeinschaft ist nichtig
| Bezeichnet ein Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts für Erbschaftsteuerzwecke als Inhaltsadressatin lediglich eine Erbengemeinschaft, nicht aber die einzelnen Miterben, ist der Bescheid nichtig. Die Erbengemeinschaft ist zwar nach § 151 BewG Feststellungsbeteiligte, das macht sie jedoch nicht automatisch zur Adressatin des Feststellungsbescheids. Das sind allein die Miterben, da sie Schuldner der Erbschaftsteuer sind. Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Erbschaftsteuer ist wegen mangelnder inhaltlicher Bestimmtheit nichtig und deshalb zur Beseitigung des Rechtsscheins aufzuheben. |
- FG Münster 29.5.13, 3 K 4298/11 F., astw.iww.de Abruf-Nr. 132754
Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 814 | ID 42359517