· Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 27 UStG
Bauträgerfälle: Kein Vertrauensschutz für Bauunternehmer
| Der Antrag eines Bauunternehmens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Nachbelastung von Umsatzsteuer im sog. Reverse-Charge-Verfahren wird abgelehnt. Die Bedenken des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, das die Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG bezweifelt, werden nicht geteilt. Das FG Düsseldorf hat die Beschwerde zum BFH zugelassen. |
PRAXISHINWEIS | Es bleibt also weiter spannend! Denn die endgültige Klärung der Rechtsfrage wird einem - soweit ersichtlich bei noch keinem FG anhängigen - Hauptsacheverfahren und einem danach sicher erforderlichen Revisionsverfahren vorbehalten bleiben. |
Fundstelle
- FG Düsseldorf 31.8.15, 1 V 1486/15 A (U), astw.iww.de, Abruf-Nr. 145533, Beschwerde zugelassen
Quelle: Ausgabe 11 / 2015 | Seite 778 | ID 43567242