· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 3 UStG
Kostenlose Handys sind keine unentgeltliche Wertabgabe
| Die bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags für 0 EUR gelieferten Handys sind keine nach § 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG steuerbaren unentgeltlichen Zuwendungen. Es handelt sich um Lieferungen, die aufgrund erhöhter Provisionszahlungen der Mobilfunktunternehmen entgeltlich sind. Aufgrund der erhöhten Provisionen bei Abgabe eines Handys ist die Zuwendung nicht umsonst. Die bei Vermittlung eines Mobilfunkvertrags gezahlte Zusatzprovision ist nämlich nach § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG Entgelt eines Dritten für den Handyverkauf an Kunden. |
Auch wenn die Provision nicht an den Preis der Handys gekoppelt ist, ist diese Regelung maßgebend. Entscheidend ist, dass das Mobilfunkunternehmen als Dritter für die Handylieferung an Kunden zahlt.
- FG Baden-Württemberg 26.9.12, 1 K 218/11, astw.iww.de Abruf-Nr. 130420
Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 204 | ID 38067350