14.01.2013 · Fachbeitrag · Steuern kompakt – § 32 EStG
Anspruch bei Freiwilligendienst des Kindes
| Kinder werden wegen der Teilnahme am Freiwilligendienst nach § 32 EStG nur berücksichtigt, wenn der Freiwilligendienst die Voraussetzungen des SGB VII erfüllt und entsprechend ausgestaltet ist. Der Freiwillige muss seine Schulpflicht erfüllt haben und der Träger eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke sein. Zudem muss der Träger in organisatorischer Hinsicht besonders geeignet sein und eine Haftpflichtversicherung und eine kontinuierliche Begleitung der Freiwilligen bei der Fort- und Weiterbildung von mindestens durchschnittlich 60 Stunden im Jahr bzw. acht im Monat sicherstellen. Der Freiwilligendienst muss unentgeltlich sein. Die Vereinbarung zwischen Kind und Träger muss in schriftlicher Form vorliegen. |
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