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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 33 EStG

    Außergewöhnliche Belastung bei Eizellspende

    | Aufwendungen für die künstliche Befruchtung mit einer gespendeten Eizelle im Ausland, die dort - anders als in Deutschland - nicht verboten ist, können steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 06 / 2015 | Seite 414 | ID 43310084

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