· Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 33 EStG
Außergewöhnliche Belastung bei Eizellspende
| Aufwendungen für die künstliche Befruchtung mit einer gespendeten Eizelle im Ausland, die dort - anders als in Deutschland - nicht verboten ist, können steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden. |
Fundstelle
Quelle: Ausgabe 06 / 2015 | Seite 414 | ID 43310084