· Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 33 EStG
Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastung
| Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass Scheidungskosten im Streitjahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Scheidung stelle nach den gesellschaftlichen Verhältnissen des Streitjahres jedenfalls kein außergewöhnliches Ereignis mehr dar. Das Gericht hat sich insoweit auf die Daten des Statistischen Bundesamtes gestützt, nach denen zurzeit jährlich rund 380.000 Eheschließungen jährlich rund 190.000 Ehescheidungen gegenüberstehen; also rund 50 % der Anzahl der Eheschließungen erreichen. |
Fundstelle
Quelle: Ausgabe 04 / 2015 | Seite 266 | ID 43199689