· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 33b EStG
Neuer Schwerbehindertenausweis ab 2013
| Ab dem 1.1.2013 kann der Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte in Anlehnung an den Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt werden. Den Zeitpunkt der Umstellung von Papier- auf Kartenformat legt jedes Bundesland selbstständig fest. Die Umstellung soll für alle Schwerbehindertenausweise spätestens im Mai 2015 abgeschlossen sein. Bisherige Ausweise in Papier bleiben bis zum Gültigkeitsablauf bestehen, sie müssen nicht zwingend vorher neu ausgestellt werden und es können damit weiterhin alle mit der Behinderung zusammenhängenden Ausgleiche in Anspruch genommen werden. Der neue Schwerbehindertenausweis enthält für blinde Menschen ein Merkmal in Braille-Schrift sowie Hinweise in englischer Sprache. |
- OFD Frankfurt 11.3.13, S 2286 A ‒ 1 ‒ St 221
Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 430 | ID 39608350