· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 356 AO
Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf E-Mail ist korrekt
| Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung die Angaben des § 356 Abs. 1 AO, ist sie nicht unrichtig, wenn sie nicht zugleich auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung durch E-Mail verweist. Sofern sie wesentliche Bestandteile wie die Belehrung über den Einspruch und über die Frist schriftlich enthält, genügt sie damit den gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt. Weiterer Belehrungen bedarf es auch nicht über die Form des Rechtsbehelfs. Das FA muss auch keinen Verweis auf eine eigene Homepage oder den Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente geben. |
- BFH 12.12.12, I B 127/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 130435
Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 275 | ID 38665360