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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ §§ 4, 9, 10 EStG

    Keine Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherungsbeiträge in privaten oder beruflich veranlassten Anteil

    | Eine Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung in einen privat und beruflich bzw. betrieblich veranlassten Anteil kommt nicht in Betracht, da es nicht um eine Aufteilung oder Zuordnung beruflich und privat bedingter Risiken geht. Unfall-, Haftpflicht- oder Diebstahlrisiken beziehen sich einheitlich auf den Privatbereich zur Sicherung des Lebensunterhalts und zum Ausgleich krankheitsbedingter Einnahmeausfälle. Ein Maßstab zur Aufteilung der Aufwendungen in berufliche und private Anteile ist nicht vorhanden, vielmehr ist die Versicherung insgesamt dem privaten Lebensbereich zuzuordnen. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 287 | ID 42582680

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