· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 4 Nr. 12a UStG
Entgelt für Unterkunft an Erntehelfer ist steuerpflichtig
| Die Beherbergung von Erntehelfern für einige Wochen durch einen Landwirt gegen Entgelt oder Lohneinbehalt ist steuerpflichtig. Nach § 4 Nr. 12a UStG ist zwar die Vermietung von Grundstücken steuerfrei, nicht aber die kurzfristige Beherbergung. Für die Steuerpflicht kommt es auf die beabsichtigte Dauer der Beherbergung an. Es wird aber nicht nach Personen differenziert, sodass auch die Vermietung an eigenes Personal steuerpflichtig ist ‒ in Abgrenzung von Logierbesuchen von Verwandten und Freunden. |
- BFH 8.8.13, V R 7/13, astw.iww.de Abruf-Nr. 133705
Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 47 | ID 42448647