· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 4 UStG
Anforderungen an die Berufsqualifikation beim Podologen
| Ein Podologe verfügt im Regelfall bereits dann über die erforderliche Berufsqualifikation zur Erbringung steuerfreier Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nr. 14a UStG , wenn er die staatliche Prüfung zum Podologen mit Erfolg abgelegt hat. Für die erforderliche Qualifikation kann dabei die Tätigkeit unter der Kontrolle eines Medizinischen Dienstes und gemäß spezifisch festgelegten Bedingungen sprechen. Bereits mit der erfolgreichen Ablegung der Prüfung wird eine dem Podologen qualitativ gleichwertige Tätigkeit ausgeübt. Schädlich hingegen sind Leistungen auf vorwiegend kosmetischem Gebiet. |
- BFH 7.2.13, V R 22/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 131147
Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 431 | ID 39608360