· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 4 UStG
Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer
| Gewährt ein Landwirt seinen Erntehelfern Unterkunft und Verpflegung, unterliegt dies der normalen Umsatzbesteuerung zum Regelsteuersatz von 19 Prozent (Unterkunft) und zum ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent (Verpflegung). Solche Leistungen sind weder von der Umsatzsteuer befreit, noch unterliegen sie der günstigen Besteuerung nach Durchschnittssätzen (Pauschalierung gemäß § 24 Umsatzsteuergesetz ). |
Fundstelle
- FG Hessen 7.4.14, 6 K 1612/11, astw.iww.de Abruf-Nr. 142305
Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 653 | ID 42777670