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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 4 UStG

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

    | Gewährt ein Landwirt seinen Erntehelfern Unterkunft und Verpflegung, unterliegt dies der normalen Umsatzbesteuerung zum Regelsteuersatz von 19 Prozent (Unterkunft) und zum ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent (Verpflegung). Solche Leistungen sind weder von der Umsatzsteuer befreit, noch unterliegen sie der günstigen Besteuerung nach Durchschnittssätzen (Pauschalierung gemäß § 24 Umsatzsteuergesetz ). |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 653 | ID 42777670

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