· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 4a EStG
Zustimmung des Finanzamts zur Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres bei Land- und Forstwirtschaftsbetrieben
| Erkennt ein Land- und Forstwirt erst nach Beginn des Wirtschaftsjahres, dass sich aus dem Land- und Forstwirtschaftsbetrieb ein Gewerbebetrieb herausgelöst hat, reicht es für die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres für den Gewerbebetrieb, wenn er dem FA einen einheitlichen Jahresabschluss für den Gesamtbetrieb verbunden mit einer Gewinnaufteilung für beide Betriebe vorlegt. Dann erklärt das FA konkludent seine Zustimmung zur Wahl des abweichenden Wirtschaftsjahrs für den Gewerbebetrieb, wenn es im Bescheid der Steuererklärung mit der Gewinnermittlung für das abweichende Wirtschaftsjahr folgt. |
Fundstelle
- BFH 7.11.13, IV R 13/10, astw.iww.de Abruf-Nr. 133943
Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 207 | ID 42535187