· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 5 EStG
Keine Rückstellung bei künftiger Anpassungspflicht
| Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die lediglich darauf gerichtet ist, die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts in Zeiträumen nach Ablauf des Bilanzstichtags zu ermöglichen, ist in den bis dahin abgeschlossenen Rechnungsperioden wirtschaftlich noch nicht verursacht. In soweit entfällt die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Bei der Bewertung von Rückstellungen sind künftige Vorteile nur dann wertmindernd zu berücksichtigen, wenn zwischen ihnen und der zu erfüllenden Verpflichtung ein sachlicher Zusammenhang besteht. |
Fundstellen
- BFH 17.10.13, IV R 7/11, astw.iww.de Abruf-Nr. 134050
- BFH 6.2.13, I R 8/12; 31.1.13, GrS 1/10, BStBl II 13
Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 207 | ID 42535185