· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 6 EStG
Aktivierung von Verwaltungs- als Herstellungskosten
| Nach R 6.3 der ESt-Richtlinien 2012 sind in die Herstellungskosten auch Teile der angemessenen Kosten der allgemeinen Verwaltung, für soziale Einrichtungen des Betriebs, freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersversorgung einzubeziehen. Es wird von der Verwaltung nicht beanstandet, wenn bis zur Wirkung des damit verbundenen Erfüllungsaufwandes und spätestens bis zur Neufassung der Richtlinien bei der Ermittlung der Herstellungskosten noch nach R 6.3 Absatz 4 EStR 2008 verfahren wird. |
- BMF 25.3.13, IV C 6 - S 2133/09/10001 :004. Hiernach besteht für die Steuerbilanz ein entsprechendes Aktivierungswahlrecht
Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 428 | ID 39608310