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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 6 EStG

    Rückstellung für Verrechnungsverpflichtung darf gebildet werden

    | Laut BFH von Anfang 2013 sind für in einer Kalkulationsperiode entstandene Kostenüberdeckungen, die in der Folgeperiode durch entsprechend geminderte Entgelte auszugleichen sind, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Dies steht im Widerspruch zur bisherigen Verwaltungsauffassung, wonach Verrechnungsverpflichtungen als Bestandteil bestehender Vertragsverhältnisse mangels Erfüllungsrückstand nicht passiviert werden können. Diese Sichtweise wird vom BMF aufgehoben. Die Verwaltung folgt nunmehr also der BFH-Rechtsprechung |

     

    • BMF 22.11.13, IV C 6 - S 2137/09/10004 :003, astw.iww.de Abruf-Nr. 130905
    Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 139 | ID 42484002

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