· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 6 EStG
Rückstellung wegen Verpflichtung zur Anpassung an die neue Technik
| Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Anpassung von Anlagegütern ‒ wie etwa Flugzeugen ‒ an den jeweiligen Stand der Technik begründet keine steuerliche Aufwands-, sondern eine Verbindlichkeitsrückstellung. Voraussetzung ist, dass die Umsetzungsfristen am Bilanzstichtag bereits abgelaufen sind. Die Verpflichtung ist damit rechtlich entstanden und spätestens im Zeitpunkt ihrer rechtlichen Entstehung automatisch auch wirtschaftlich verursacht. An § 5 Abs. 4b EStG scheitert die Rückstellungsbildung nicht, wenn es sich bei den Aufwendungen statt um Anschaffungs- oder Herstellungskosten um Erhaltungsaufwendungen handelt. |
Fundstelle
- BFH 17.10.13, IV R 7/11, astw.iww.de Abruf-Nr. 134050
Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 287 | ID 42582681