· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 65 EStG
Differenzkindergeld bei Erwerbstätigkeit in der Schweiz
| Wohnen die Eltern mit ihren Kindern in Deutschland und arbeiten beide in der Schweiz, entfällt der Kindergeldanspruch des nach dem EStG vorrangig Anspruchsberechtigten nicht dadurch, dass er nicht den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt. Es ist über § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG ein Anspruch auf die Differenz zwischen dem in der Schweiz gezahlten und einem höheren deutschen Kindergeld gegeben. Der Anspruch auf Differenzkindergeld ist nicht dadurch entfallen, dass der Vater eine nichtselbstständige Tätigkeit in der Schweiz ausgeübt hat. Denn die frühere BFH-Rechtsprechung zum Ausschließlichkeitsprinzip ist zwischenzeitlich überholt. |
Fundstelle
- BFH 12.9.13, III R 32/11,astw.iww.de Abruf-Nr. 134048
Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 289 | ID 42582684