· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ §§ 7h, 7i EStG
Keine Begünstigung für Kaufangebot vor Annahme
| Wird ein notarielles Kaufangebot erst nach Ablauf seiner befristeten Unwiderruflichkeit angenommen, liegt kein Rechtsakt nach § 7h oder § 7i EStG vor. Der Hausbesitzer kann also noch keine erhöhten Absetzungen vornehmen. Denn ein solcher obligatorischer Erwerbsvertrag wird erst durch notariell beurkundete Bindung von Voreigentümer und Erwerber zu einem eindeutigen Zeitpunkt festgelegt. Ein unwiderrufliches notarielles Kaufangebot begründet weder eine beidseitige Verpflichtung noch definiert es einen konkreten Erwerbszeitpunkt. |
- BFH 19.2.13, IX R 32/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 131589
Quelle: Ausgabe 07 / 2013 | Seite 498 | ID 40013950