· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 9 EStG
Arbeitszimmer eines Professors ist kein Schwerpunkt
| Das häusliche Arbeitszimmer richtet sich auch beim Uni-Professor nach seiner beruflichen Tätigkeit und grundsätzlich nach dem inhaltlichen Schwerpunkt danach, ob das qualitativ für den Beruf Typische im Arbeitszimmer ausgeübt wird. Wesen der Tätigkeit ist die auswärtige Lehre an der Uni und ‒ wie auch bei Lehrern oder Richtern ‒ bewirkt selbst die zeitlich weit überwiegende Nutzung des heimischen Büros keine Verlagerung des Mittelpunkts. |
- BFH 14.12.12, VI B 134/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 131132
Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 352 | ID 39126100