· Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 9 EStG
Regal als Abtrennung einer Arbeitsecke nicht ausreichend
| Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche auch privat genutzt wird („Arbeitsecke“), können nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Abtrennung durch ein Regal genügt nicht, um aus dem einheitlichen Raum zwei Räume zu machen. |
Fundstelle
- BFH 17.2.16, X R 32/11, astw.iww.de, Abruf-Nr. 186746
Quelle: Ausgabe 08 / 2016 | Seite 638 | ID 44096097