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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 9 EStG

    Regal als Abtrennung einer Arbeitsecke nicht ausreichend

    | Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche auch privat genutzt wird („Arbeitsecke“), können nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Abtrennung durch ein Regal genügt nicht, um aus dem einheitlichen Raum zwei Räume zu machen. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 08 / 2016 | Seite 638 | ID 44096097

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