· Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 9 EStG
Schuldzinsenabzug bei Vermietung
| Bewohnen Eheleute ein ihnen gemeinsam gehörendes Zweifamilienhaus zusammen, trennen sie sich dann zunächst derart, dass jeder von ihnen eine der beiden gleich großen Wohnungen des Hauses für sich allein bewohnt, zieht dann jedoch der eine Ehegatte aus und erwirbt der andere, im Haus verbleibende Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen unter Aufnahme eines Bankdarlehens und vermieteter die freiwerdende Wohnung, so kann er die Schuldzinsen für das Darlehen nicht in voller Höhe, sondern nur zur Hälfte als Werbungskosten mit seinen Mieteinnahmen verrechnen. |
Fundstelle
- FG Hamburg 25.9.14, 2 K 28/14, rechtskräftig, astw.iww.de, Abruf-Nr. 143574
Quelle: Ausgabe 02 / 2015 | Seite 113 | ID 43114759