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  • 14.01.2013 · Fachbeitrag · Steuern kompakt – § 9 EStG

    Telefonkosten sind bei längerer Auswärtstätigkeit absetzbar

    | Telefongespräche während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer können als Werbungskosten abzugsfähig sein. Zwar gehören Telefonate mit Angehörigen und Freunden regelmäßig zur privaten Lebensführung gemäß § 12 EStG, doch nach einer einwöchigen Auswärtstätigkeit lassen sich notwendige private Dinge aus der Ferne nur durch über den normalen Lebensbedarf hinausgehende Mehrkosten regeln. Die dafür anfallenden Aufwendungen sind deshalb abweichend vom Regelfall als beruflich veranlasster Mehraufwand der Erwerbssphäre zuzuordnen. |