· Fachbeitrag · Steuern kompakt - Abgabenordnung
Steuererklärung in Papier bei Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten sowie Selbstständigen nicht mehr anerkannt
| Ab 2016 lehnt die Finanzverwaltung in Papierform abgegebene Steuererklärungen ab. Grund: Die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Abgabe besteht für Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Privathaushalte mit Fotovoltaik-Anlagen oder Gewinneinkünften aus Nebenerwerb über 410 EUR, wie z. B. Nebenerwerbslandwirten, bereits seit 2011. |
Liegt kein Härtefall vor, so wird eine in Papierform eingereichte Erklärung als nicht abgegeben gewertet. Es muss mit Verspätungszuschlägen gerechnet werden. Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 % der festgesetzten Steuer betragen und wird nach Ablauf der Abgabefrist erhoben.
Fundstelle
- LfSt Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 11.8.16
Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 814 | ID 44201888