· Fachbeitrag · Steuern kompakt - Einkommensteuer
Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten bei einem Polizeibeamten
| Die einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach §§ 17a ff. EZulV ist nicht nach § 3b EStG steuerfrei. Dies gilt auch, soweit sich die Höhe der Zulage nach den tatsächlich geleisteten Nachtdienststunden richtet. |
Nach Auffassung des FG erfüllen solche „Mischzuschläge“, die nicht nur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit abgelten, sondern auch andere Erschwernisse und mit denen sämtliche Erschwernisse einheitlich abgegolten werden, die Voraussetzungen des § 3b EStG nicht.
Fundstelle
- FG Niedersachsen 28.6.16, 10 K 146/15, EFG 16, 1407, Rev. BFH VI R 30/16, astw.iww.de, Abruf-Nr. 187783
Quelle: Ausgabe 01 / 2017 | Seite 40 | ID 44363536