14.01.2014 · Fachbeitrag · Steuern kompakt – EStG
Neue Ländergruppeneinteilung ab 2014
| Das BMF hat die Ländergruppeneinteilung mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2014 für einige Staaten wie etwa Ungarn, Griechenland, Thailand oder China sowie diverse Exoten wie die Malediven, Peru, Barbados oder Tuvalu überarbeitet. Die Eingruppierung der einzelnen Länder in die vier Gruppen ist maßgebend für die Höhe der ausländischen Einkünfte im Rahmen der antragsgebundenen erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG, für den Abzug von Unterhaltsleistungen und den Freibetrag bei auswärtiger Unterbringung von Kindern in Berufsausbildung nach § 33a Abs. 1 und Abs. 2 EStG sowie den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG für Kinderbetreuungskosten. |
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