· Fachbeitrag · Steuern kompakt - Kirchensteuer
Bis Ende November müssen die KiStAM abgerufen werden
| Viele Unternehmen haben sich noch nicht beim BZSt wegen der Kirchensteuereinbehaltungspflicht für abgeltend besteuerte Kapitalerträge registriert. Betroffen davon sind unter anderem GmbHs, die Gewinne an ihre Gesellschafter ausschütten. Daher verlängert das BZSt den Abrufzeitraum für die Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) um einen Monat bis zum 30.11.2014. |
PRAXISHINWEIS | Der schnellste Weg zur Registrierung für GmbH und andere Kirchensteuerabzugsverpflichtete ist die Verwendung des Elster-Zertifikats. |
Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 857 | ID 43001142