· Fachbeitrag · Steuern kompakt - Kurzarbeitergeld 2016
Bezugsdauer beträgt jetzt zwölf Monate
| Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld ist am 1.1.2016 gesetzlich von sechs Monaten auf zwölf Monate verlängert worden. Die Bezugsdauer kann vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales per Rechtsverordnung sogar auf 24 Monate ausgedehnt werden. Da das Kurzarbeitergeld unter Progressionsvorbehalt versteuert wird, empfiehlt es sich für Kurzarbeiter, Steuerrücklagen zu bilden. |
Quelle: Ausgabe 08 / 2016 | Seite 639 | ID 44096099