· Fachbeitrag · Steuern kompakt -Lohnsteuer
Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH
| Beiträge einer Rechtsanwalts-GmbH für ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung gem. § 59j BRAO stellen keinen geldwerten Vorteil für ihre angestellten Anwälte dar. Sie werden im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Rechtsanwalts-GmbH geleistet, da sie ohne Haftpflichtversicherung nicht zur Anwaltschaft zugelassen wird. |
Fundstelle
- FG Hamburg 4.11.14, 2 K 95/14; Revision zugelassen, astw.iww.de, Abruf-Nr. 143768
Quelle: Ausgabe 03 / 2015 | Seite 177 | ID 43149381