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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - Lohnsteuer

    Mehrfacher unterjähriger Wechsel der Steuerklasse zur Erlangung eines höheren Elterngeldes

    | Nach einem Wechsel der Steuerklassenkombination von IV/IV auf III/V ist ein erneuter Steuerklassenwechsel zur Kombination V/III innerhalb desselben Jahres zur Erlangung höheren Elterngeldes unzulässig. Eine Verletzung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG oder des Grundrechts nach Art. 6 Abs. 1 GG wird hierdurch nicht begründet. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 02 / 2017 | Seite 129 | ID 44420642

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