· Fachbeitrag · Steuern kompakt - Lohnsteuer
Mehrfacher unterjähriger Wechsel der Steuerklasse zur Erlangung eines höheren Elterngeldes
| Nach einem Wechsel der Steuerklassenkombination von IV/IV auf III/V ist ein erneuter Steuerklassenwechsel zur Kombination V/III innerhalb desselben Jahres zur Erlangung höheren Elterngeldes unzulässig. Eine Verletzung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG oder des Grundrechts nach Art. 6 Abs. 1 GG wird hierdurch nicht begründet. |
Fundstelle
- FG Köln 25.10.16, 3 K 887/16, astw.iww.de, Abruf-Nr. 191106
Quelle: Ausgabe 02 / 2017 | Seite 129 | ID 44420642