· Fachbeitrag · Steuern kompakt - Nottestament
Drei Zeugen müssen aktiv beteiligt sein
| Im Streitfall hatte die Erblasserin im Krankenhaus in Gegenwart eines Arztes und einer Krankenschwester ein Nottestament zugunsten ihrer Freundin errichtet. Das Nachlassgericht wies die Alleinerbin im Erbscheinverfahren darauf hin, dass das Nottestament nicht wirksam sei, weil nur zwei statt drei Zeugen unterschrieben hätten. Dieser Mangel könne aber behoben werden: Ein dritter Zeuge könne seine Unterschrift nachholen, sofern er bei der Errichtung des Nottestaments anwesend war und mitgewirkt hat. |
Fundstelle
- KG Berlin 29.12.15, 6 W 93/15, astw.iww.de, Abruf-Nr. 188237
Quelle: Ausgabe 12 / 2016 | Seite 972 | ID 44328217