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  • · Fachbeitrag · Testamentsanfechtung

    Wann wird ein Testament durch ein widersprüchliches neues Testament aufgehoben?

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, wann ein Widerspruch vorliegt, durch den ein älteres Testament ‒ ganz oder teilweise ‒ aufgehoben wird.

     

    Vier handschriftliche Testamente

    Die Erblasserin verstarb ledig und kinderlos. Sie hatte zwei Geschwister: eine Schwester und einen Bruder, die beide bereits vorverstorben waren. Insgesamt hinterließ die Erblasserin vier handschriftlich verfasste Testamente.

     

    Im ersten Testament aus 2007 setzte sie ihre Schwester als Alleinerbin und ihren Bruder als Ersatzerben ein. Dieses Testament änderte sie 2009 mittels Durchstreichen derart, dass die Ersatzerbenstellung des Bruders aufgehoben wurde mit der Bemerkung, dass er gestorben sei. Im darauffolgenden Testament aus 2009 setzte sie erneut ihre Schwester als Alleinerbin ein. Später ergänzte sie den Text mit folgendem unvollständigen Wortlaut: „Für den Fall, dass meine Schwester das Erbe nicht antreten kann, setze ich meine Großnichte als“. Im dritten Testament aus 2009 setzte sie erneut ihre Schwester als Alleinerbin ein. Weiter heißt es in dem Testament: „Für den Fall, dass meine Schwester verstorben ist, setze ich zur Nacherbin meine Großnichte ein.“ Schließlich testierte sie am 27.12.2016 erneut und setzte wiederum ihre Schwester als Alleinerbin ein. In diesem Testament wurde weder eine Ersatzerbschaft noch eine Nacherbschaft angeordnet und die Großnichte wurde nicht mehr erwähnt.

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