· Fachbeitrag · Steuern kompakt - Schenkungsteuer
Schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Eheleuten
| Eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Ehegatten liegt auch dann vor, wenn ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos oder Einzeldepots auf den anderen Ehegatten überträgt. Beruft sich der beschenkte Ehegatte darauf, dass ihm schon vor der Übertragung der Vermögensstand zur Hälfte zuzurechnen war und er deshalb insoweit nicht bereichert sei, trägt er zudem nach dem Urteil des BFH vom 29.6.2016 II R 41/14 hierfür die Feststellungslast (objektive Beweislast). |
Fundstelle
- BFH 29.6.16, II R 41/14, astw.iww.de, Abruf-Nr. 188331
Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 813 | ID 44201887