· Fachbeitrag · Steuern kompakt - SGB
Gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf zwölf Monate verlängert
| Die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds wurde zum 1.1.2016 von sechs auf zwölf Monate verlängert. |
Damit wurde die Praxis der vergangenen Jahre, die Bezugsdauer - bis auf wenige Ausnahmen - regelmäßig durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf mindestens zwölf Monate zu verlängern, nun dauerhaft im Gesetz nachvollzogen.
FUNDSTELLE
- BMAS, Mitteilung vom 17.12.15 „Das ändert sich im neuen Jahr“; Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften vom 21.12.15, BGBl I, S. 2557
Quelle: Ausgabe 03 / 2016 | Seite 212 | ID 43803694