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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Altenpflege durch gemeinnützige GmbH: Pflegekräfte sind selten selbstständig

    | Pflegekräfte in der stationären Pflege sind in der Regel nicht selbstständig tätig. Das hat das LSG Baden-Württemberg für eine Altenpflegeeinrichtung entschieden, die von einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) betrieben wurde. Die gGmbH hatte neben Leiharbeitern auch Honorarkräfte eingestellt, weil sie keine angestellten Fachkräfte gefunden hatte. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bewertete deren Tätigkeit trotz anderslautender vertraglicher Vereinbarung als abhängige Beschäftigung. Das LSG gab ihr recht. |

     

    Erläuterungen

    Nach Auffassung des Gerichts fehlten typische Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit, insbesondere die folgenden:

     

    • Das unternehmerische Risiko: Das ließ sich auch nicht daraus herleiten, dass die Pflegerin eine Haftpflicht- und eine private Krankenversicherung abgeschlossen hatte.