· Fachbeitrag · Steuern kompakt - Umsatzsteuer
Nachträgliche Überschreitung der Kleinunternehmergrenze
| Liegt der Vorjahresumsatz eines Kleinunternehmers nicht über 17.500 EUR, profitiert er auch im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung. Doch was passiert, wenn das FA den Vorjahresumsatz nachträglich auf über 17.500 EUR erhöht? Für FA und FG Sachsen-Anhalt ist die Sache klar: Die Kleinunternehmereigenschaft kippt selbst dann, wenn die 17.500-EUR-Grenze nur geringfügig überschritten wurde. |
Fundstelle
Quelle: Ausgabe 01 / 2017 | Seite 43 | ID 44363535