· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ UStG
Auswirkungen durch den Beitritt Kroatiens zur EU
| Kroatien ist am 1.7.2013 der Europäischen Union beigetreten. Zu den umsatzsteuerlichen Auswirkungen hat das BMF auf 7 Seiten Stellung genommen. Ab Juli hat Kroatien das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ohne Übergangsfrist anzuwenden. Dies gilt auch hinsichtlich der Bestimmungen über die umsatzsteuerliche Behandlung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Es ergeben sich auch Auswirkungen auf das deutsche Recht. Nach mehreren Vorschriften des UStG und der UStDV treten im grenzüberschreitenden Leistungsverkehr unterschiedliche Besteuerungsfolgen ein, wenn ein Staat zur EU gehört oder wenn es sich um ein Drittland handelt. |
- BMF 28.6.13, IV D 1 - S 7058/07/10002, astw.iww.de Abruf-Nr. 132068
Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 662 | ID 42258408