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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ Verfahrensrecht

    Pfändungsersuchen ist per E-Mail möglich

    | Beim grenzüberschreitenden Beitreibungsersuchen genügt es, wenn die ersuchende Behörde dem BZSt per E-Mail eine PDF-Datei übersendet, die den Vollstreckungstitel wiedergibt, sie die nötigen Angaben wie den beizutreibenden Geldbetrag enthält und inländische Maßnahmen weder zur vollständigen Tilgung der Forderung geführt haben noch voraussichtlich führen werden. Die Pfändungsverfügung ist rechtmäßig, obwohl der ausländische Titel nicht in amtlicher Ausfertigung oder beglaubigter Kopie vorgelegt wurde. Eine an das BZSt per E-Mail übersandte PDF-Datei ist genauso rechtsverbindlich wie postalisch übermittelte Dokumente. |

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2013 | Seite 503 | ID 40014040

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