· Fachbeitrag · Top-Meldung des Monats
Grundlegende Gleichstellung der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner per Gesetz
| Aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 7. Mai 2013 wurde im vergangenen Jahr kurzfristig die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern ‒ jedoch nur für das EStG ‒ umgesetzt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung aber schon angekündigt, einen etwaigen Bedarf an Folgeänderungen sorgfältig zu prüfen. Die entsprechenden Änderungen sind nun in einem Gesetzentwurf zusammengefasst. Die Regelungen wirken dauerhaft. Es kommt keine Befristung in Betracht. |
Welche Gesetze sind betroffen?
Die diversen Anpassungen erfolgen hinsichtlich der steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern insbesondere in der AO, der EStDV, dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, dem BewG, dem BKGG, dem Eigenheimzulage- und dem Wohnungsbau-Prämiengesetz. Auf diese Weise kommt es zur vollständigen Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen.
Besonders hervorhebenswerte Neuregelungen
Nachfolgend die Neuregelungen, die für die Beratungspraxis von besonderer Relevanz sind:
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