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  • · Fachbeitrag · Top-Tipp des Monats

    Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ‒ Aktualisiertes BMF-Schreiben liegt vor

    | Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben auf 22 Seiten Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG aktualisiert. Das Schreiben wurde an die Rechtsprechung der vergangenen Jahre angepasst. Es ersetzt den bisherigen Anwendungserlass aus dem Jahre 2009. Insbesondere zum Ansatz des Abzugsbetrags in Jahren vor der Betriebseröffnung und dem Antrag für den Abzugsbetrag im Rahmen der Steuererklärung gibt es umfangreiche Neuerungen und Ergänzungen. |

     

    Betriebseröffnung

    Bei der Neugründung eines Betriebs ist eine besondere Prüfung der Investitionsabsicht erforderlich, da keine Plausibilitätskontrolle am Maßstab eines bislang verfolgten Betriebskonzepts möglich ist. Der Betrieb hat die Investitionsabsicht durch Unterlagen wie etwa Kostenvoranschlag, Informationsmaterial, konkrete Verhandlungen oder eine verbindliche Bestellung darzulegen. Indizien für das Vorliegen einer Investitionsabsicht können darin gesehen werden, dass der Steuerpflichtige sich bei der Betriebseröffnung bereits selbst und endgültig mit Aufwendungen belastet. Alternativ reicht als Indiz, dass die einzelnen zum Zwecke der Betriebseröffnung bereits unternommenen Schritte sich als sinnvolle, zeitlich zusammenhängende Abfolge mit dem Ziel des endgültigen Abschlusses der Betriebseröffnung darstellen.

     

    PRAXISHINWEIS |  Allein die Einholung von unverbindlichen Angeboten sowie Kostenvoranschlägen oder die Teilnahme an Informationsveranstaltungen reichen nicht als Nachweis der Investitionsabsicht aus. Hintergrund ist, dass diese ersten Vorbereitungshandlungen in der Regel kostenfrei und risikolos sind.

      

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